FDP unterstützt die Kommissionsvorlage zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)

Mit Antrag vom 5. Juli 2023 veröffentlichte der Regierungsrat seinen Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG). Die Vorlage setzte sich zum Ziel, das Öffentlichkeitsprinzip und die Transparenz zu stärken und die Übersichtlichkeit des Erlasses durch eine Neugliederung zu verbessern. Auch sah die Vorlage die Einführung einer oder eines Beauftragten für das Öffentlichkeitsprinzip, sowie eine Anpassung an technische Neuerungen vor.

Ausnahmen vom Informationszugang sollen auf Antrag der FDP enger gefasst werden

Die zuständige Kommission für Staat und Gemeinden (StGK) hat die Beratung der Vorlage nun abgeschlossen. Sie ist dem Entwurf des Regierungsrats in weiten Teilen gefolgt. Zu den Abweichungen ggü. des Entwurfs des Regierungsrats gehört indes die Stärkung des Prinzips der Interessenabwägung bei der Bekanntgabe von Informationen. Dies, indem die in §18 vorgesehenen generellen Ausnahmen vom Informationszugang auf Antrag der FDP nun enger gefasst werden. So sollen die Protokolle der öffentlichen Organe nicht per se vom Informationszugang ausgenommen werden.

Zu den Neuerungen gegenüber dem Entwurf des Regierungsrats gehört weiter die Einführung eines Schlichtungsverfahrens im Falle einer Verweigerung der Herausgabe von Information durch ein öffentliches Organ. Von diesem niederschwelligen Verfahren darf eine Entlastung der Rekursinstanzen erwartet werden.

FDP unterstützt die Kommissionsvorlage – hält aber an der Gebührenpflicht von IDG-Gesuchen fest

Ferner hält die FDP in einem Minderheitsantrag am Grundsatz der Gebührenpflicht von IDG-Gesuchen fest. Die Bearbeitung der Gesuche verursacht einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand. Im Sinne des Verursacherprinzips soll dieser zumindest teilweise von den Gesuchstellenden gedeckt werden. Dies entspricht bis vor Kurzem geltenden Recht.

Die FDP unterstützt die bereinigte Kommissionsvorlage. Das Ziel nach einer Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips, das sich der Regierungsrat selber gegeben hat, kann nun eingelöst werden.


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